Nachstehend der Entwurf, der den Vertretern der „Interessengemeinschaft gegen Windenergie im Hinterbüsch“ am 25.03.2025 von den Vertretern der sieben Ortsgemeinden vorgelegt wurde:
Vereinbarung zur Durchführung einer freiwilligen BürgerbefragungZwischen der Interessengemeinschaft „Hinterbüsch und den Ortsgemeinden Bleckhausen, Deudesfeld, Meisburg, Niederstadtfeld, Schutz, Wallenborn und Weidenbach, wird folgende Vereinbarung zur Durchführung einer freiwilligen Bürgerbefragung geschlossen:
1. Ziel der Vereinbarung Ziel dieser Vereinbarung ist die Durchführung einer freiwilligen Bürgerbefragung, um die Meinung der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinden Bleckhausen, Deudesfeld, Meisburg, Niederstadtfeld, Schutz, Wallenborn und Weidenbach zur Errichtung von Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet (Hinterbüsch) zu erheben. Die Befragung soll die Grundlage für eine demokratische Entscheidungsfindung und eine transparente Planung des Projektes bilden.
2. Gegenstand der Befragung Die Bürgerbefragung soll sich auf folgende Fragestellung beziehen: Sollen in den Gemarkungen der sieben Hinterbüschgemeinden (Bleckhausen, Deudesfeld, Meisburg, Niederstadtfeld, Schutz, Wallenborn und Weidenbach) auf gemeindeeigenen Flächen Windenergieanlagen errichtet werden? Mit dieser Formulierung wird sichergestellt, dass keine weiteren Befragungen notwendig werden, sofern sich die Planungen auf gemeindeeigene Flächen im Hinterbüsch verlagern sollten, die nicht zum Dreigemeindewald zählen. Die Fragestellung wird auf den Stimmzetteln abgedruckt und kann mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.
3. Organisation und Bekanntmachung Die Verbandsgemeindeverwaltung übernimmt die Organisation der Bürgerbefragung. Der Ablauf der Bürgerbefragung wird frühzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
4. Ablauf
5. Kosten Die Kosten für das Verwaltungspersonal und die Herstellung der Wahlschreiben trägt die Verbandsgemeinde. Werden die Wahlschreiben per Post zugestellt, übernehmen die jeweiligen Ortsgemeinden die Versandkosten.
6. Datenschutz und Vertraulichkeit Beide Parteien stellen sicher, dass alle erhobenen Daten anonymisiert und ausschließlich für die Zwecke der Bürgerbefragung verwendet werden. Beide Parteien verpflichten sich, Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vertraulich zu behandeln.
7. Verbindlichkeit und Dauer der Gültigkeit des Ergebnisses der Bürgerbefragung Die Ortsgemeinderäte verpflichten sich, der Entscheidung aus der Bürgerbefragung zu folgen. Die Interessengemeinschaft verpflichtet sich, das Wahlergebnis zu akzeptieren. Die Parteien vereinbaren, dass das Ergebnis der Bürgerbefragung für fünf Jahre gültig bleibt und erst nach Ablauf dieses Zeitraums erneut im Ortsgemeinderat über den Gegenstand der Befragung beraten werden darf.
8. Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. |