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„Windkraft im Hinterbüsch“
Potenzialgebiete im Dreigemeindewald

Die Übersichtskarte stellt die vorläufigen Anlagenstandorte und deren Lage zu den umliegenden Ortschaften dar.
Es handelt sich um eine vorläufige Darstellung, die den Planungsstand zum gegenwärtigen Zeitpunkt abbildet.
Sowohl die Anzahl der Anlagen als auch die tatsächlichen Anlagenstandorte können sich im weiteren Verlauf der Planungen noch ändern.

 


Meisburg wird Schwerpunktgemeinde in der Dorferneuerung

 

Die Ortsgemeinde Meisburg ist am 3. März 2023 im Rahmen einer Feierstunde in Mainz von Innenminister Michael Ebling offiziell als sog. Schwerpunktgemeinde in der Dorferneuerung anerkannt worden. Hierdurch hat die Ortsgemeinde die Möglichkeit, ihre Anstrengungen in der Dorferneuerung unter aktiver Beteiligung der Dorfgemeinschaft zu verstärken.

Neben der Ortsgemeinde Meisburg sind weitere 20 Gemeinden als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte ausgezeichnet worden. Die Anerkennung erfolgt für die Dauer von acht Jahren, in denen Fördermittel für öffentliche und private Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Im Rahmen der Dorferneuerung werden Maßnahmen für die nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der Gemeinde ergriffen. Themenschwerpunkte sind dabei u. a. die Auswirkungen des demografischen Wandels, die Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der Grundversorgung sowie der sozialen Daseinsvorsorge und der Erhalt bzw. die Wiederbelebung des Ortskerns. Das Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Meisburg aus dem Jahr 1994 ist veraltet und soll daher an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Ein wichtiger Baustein bei der Erarbeitung des Dorferneuerungskonzeptes ist die Dorfmoderation, bei welcher ein umfassender Beteiligungsprozess in Gang gesetzt wird, in dem die Bürgerinnen und Bürger sich aktiv mit der Gestaltung ihrer Gemeinde auseinandersetzen und gemeinsam ein Leitbild für die Zukunft entwickeln. Dabei werden aktuelle Themen und mögliche Herausforderungen diskutiert und eine passende Lö.sung erarbeitet. Dies fördert die Identifizierung mit dem eigenen Ort, sodass auch eine breite Akzeptanz für die gemeinsam erarbeiteten Vorhaben geschaffen wird.

Auf dieser Grundlage erfolgt die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes. Der Fokus liegt dabei auf strukturverbes.sernden Maßnahmen, die v. a. den Ortskern stabilisieren, wie beispielsweise der Umnutzung von leerstehenden Gebäuden, der Verbesserung des Dorfbildes oder der Förderung der Ein.satzbereitschaft und Eigeninitiative der Dorfbewohner. Aber auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen soll dabei nicht zu kurz kommen, denn die Dörfer werden auf Dauer nur Bestand haben, wenn sich junge Familien mit ihren Kindern an ihre Heimat binden. Zur Stärkung der Dorfgemeinschaft ist in Meisburg beispielsweise das Anlegen eines Dorfgartens geplant.

Im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms können Vorhaben der Ortsgemeinde, aber auch privater Träger gefördert werden, so sind beispielsweise qualifizierte Bauberatungen für öffentliche und private Bauherren zur Stärkung der Innenentwicklung möglich.

„Ich freue mich, dass die Ortsgemeinde Meisburg als Schwerpunktgemeinde anerkannt wurde und so die Chance erhält, ihr Dorfentwicklungskonzept an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Die aktive Beteiligung der Dorfbewohner liefert wichtige Impulse für ein bürgernahes Dorfentwicklungskonzept, denn sie wissen genau, was ihre Heimat braucht, um sie in Zukunft noch l(i)ebenswerter zu gestalten“, erklärt Bürgermeister Thomas Scheppe im Rahmen der Feierstunde. 


 

Informationen der Freiwilligen Feuerwehr Meisburg

Am 14. Juli 2021 wurde die Eifel und ganz besonders die Ahr-Region vom schlimmsten Unwetter seit Menschengedenken betroffen. Unsere Nachbargemeinden an der Kyll, große Teile des Kreises Bitburg-Prüm und vor allem viele Gemeinden im Ahrtal wurden mit voller Wucht von den gewaltigen Wassermengen des Tiefs „Bernd“ getroffen. Diese Naturkatastrophe hinterließ ein unvorstellbares und bisher nicht gekanntes Bild der Verwüstung. 

Als wäre dies nicht schon genug, forderte die Katastrophe leider noch viele, viele Todesopfer unter der Bevölkerung. Die Menschen wurden von den Sturzfluten regelrecht überrollt und waren hilflos.

Besonders bedauern wir aber den Tod von mehreren Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, die im Ahrtal und in Nordrhein-Westfalen bei Rettungs-Einsätzen und späteren Hilfeleistungen für ihre Mitmenschen seit dem 14. Juli im Dienst der Feuerwehr ums Leben gekommen sind.

Den Angehörigen der Verstorbenen und den Kameradinnen und Kameraden der jeweiligen Feuerwehren gilt unser tiefstes Mitgefühl!


Unsere Heimatgemeinde Meisburg hatte hingegen Riesenglück. Trotz Niederschlagsmengen von rund 100 l/qm in kürzester Zeit, kam unser Ort mit einem blauen Auge davon. Nichtsdestotrotz waren wir von der Feuerwehr Meisburg seit den Mittagsstunden des 14. Juli im Dauereinsatz um verstopfte Kanaleinläufe zu reinigen, Keller und Gebäude auszupumpen und verschmutzte Straßen zu säubern. Insgesamt 16 Einsätze waren während des 14. und 15. Juli zu verzeichnen. Viele Bitten um Hilfe wurden an diesen beiden Tagen direkt mündlich oder per Telefon an uns herangetragen.

In diesem Zusammenhang weisen wir alle Meisburger Bürger nochmals eindringlich darauf hin, falls die Hilfe der Feuerwehr benötigt wird, umgehend eine Alarmierung über die Notrufnummer 112 vorzunehmen. Mündliche Einsatzbitten dürfen wir aus mehreren Gründen NICHT entgegennehmen:

1. Unsere Einsatzleitstelle in Daun muss stets informiert sein, ob und wo sich die Feuerwehr in einem Einsatz befindet. Dies ist wichtig für den Fall, dass während des Ersteinsatzes ein zweiter Notruf eingeht. Sind wir in diesem Fall bereits im Einsatz, wird der Notruf sofort und ohne Verzögerung an eine Nachbarwehr weitergegeben. Das alles ist aber nur gewährleistet, wenn der Notruf über die 112 erfolgt und die örtliche Feuerwehr den Einsatzbefehl direkt von der Einsatzleitstelle erhält.

2. Wenn wir zu einen Einsatz ohne offizielle Alarmierung und ohne Einsatzbefehl ausrücken und eine Feuerwehrfrau/mann kommt zu Schaden oder verletzt sich, sind wir NICHT versichert! Der Einsatzleiter ist verantwortlich und haftet dann persönlich! Und mal ehrlich: Wer will diese Verantwortung tragen …?

Deshalb ist es wichtig:
Hilfegesuche an die Feuerwehr stets über die Notrufnummer 112 anfordern!

Ohne offiziellen Einsatzbefehl der Leitstelle dürfen wir nicht ausrücken!

[Webmaster]


 

Mitteilung der Verbandsgemeinde zur Anleinpflicht und Hundekot-Beseitigung

Hinweise zur Anleinpflicht von Hunden
sowie zur Vermeidung und Beseitigung von Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie privaten Grundstücken

In letzter Zeit werden zunehmend Beschwerden über frei umherlaufende Hunde sowie über Verunreinigungen auch von Privatgrundstücken durch Hundekot vorgetragen. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 2 der Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwV) der Verbandsgemeinde Daun vom 05.12.2001 ist es verboten, Hunde innerhalb bebauter Ortslagen auf öffentlichen Straßen (Straßen, Wege, Plätze) sowie in öffentlichen Anlagen (öffentlich zugängliche Grün-, Erholungs- und Sportanlagen, Buswartehallen, Grillplätze) unangeleint zu führen oder frei umherlaufen zu lassen. Außerhalb bebauter Ortslagen gilt dies nicht grundsätzlich, hier müssen Hunde jedoch umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern.

Grundsätzlich sind Hunde in sicherem Gewahrsam zu halten, d. h. so, dass sie nicht ohne menschliches Zutun das Grundstück verlassen können. Bei Beachtung dieser Pflichten lassen sich Haftungsansprüche, eine ordnungsbehördliche Verfügung gegen den Hundehalter oder gar die Einstufung des Hundes als gefährlich im Sinne des Landeshundegesetzes Rheinland-Pfalz mit den daraus resultierenden Konsequenzen vermeiden.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Halter und Führer von Hunden gemäß § 2 Abs. 3 der GefAbwV dafür sorgen müssen, dass Straßen, öffentliche Anlagen und Gehflächen und Privatgrundstücke nicht verunreinigt werden. Zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer von Hunden verpflichtet. Es sollte jedoch auch dafür gesorgt werden, dass „das Geschäft“ nicht auf Privatflächen verrichtet wird und auch dort der Kot unverzüglich aufgenommen und entsorgt wird.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung können gem. § 5 GefAbwV mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Gefahrenabwehrverordnung finden Sie unter www.vgv-daun.de/Politik/Satzungen der Verbandsgemeinde Daun.
Um Beachtung dieses Hinweises wird gebeten.

Verbandsgemeindeverwaltung Daun

– örtliche Ordnungsbehörde –


 

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