shadow

Entwurf zur Durchführung einer freiwilligen Bürgerbefragung

Nachstehend der Entwurf, der den Vertretern der „Interessengemeinschaft gegen Windenergie im Hinterbüsch“ am 25.03.2025 von den Vertretern der sieben Ortsgemeinden vorgelegt wurde:

Vereinbarung zur Durchführung einer freiwilligen Bürgerbefragung

Zwischen der Interessengemeinschaft „Hinterbüsch und

den Ortsgemeinden Bleckhausen, Deudesfeld, Meisburg, Niederstadtfeld, Schutz, Wallenborn und Weidenbach,

wird folgende Vereinbarung zur Durchführung einer freiwilligen Bürgerbefragung geschlossen:

 

1. Ziel der Vereinbarung

Ziel dieser Vereinbarung ist die Durchführung einer freiwilligen Bürgerbefragung, um die Meinung der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinden Bleckhausen, Deudesfeld, Meisburg, Niederstadtfeld, Schutz, Wallenborn und Weidenbach zur Errichtung von Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet (Hinterbüsch) zu erheben. Die Befragung soll die Grundlage für eine demokratische Entscheidungsfindung und eine transparente Planung des Projektes bilden.

 

2. Gegenstand der Befragung

Die Bürgerbefragung soll sich auf folgende Fragestellung beziehen:

Sollen in den Gemarkungen der sieben Hinterbüschgemeinden (Bleckhausen, Deudesfeld, Meisburg, Niederstadtfeld, Schutz, Wallenborn und Weidenbach) auf gemeindeeigenen Flächen Windenergieanlagen errichtet werden?

Mit dieser Formulierung wird sichergestellt, dass keine weiteren Befragungen notwendig werden, sofern sich die Planungen auf gemeindeeigene Flächen im Hinterbüsch verlagern sollten, die nicht zum Dreigemeindewald zählen.

Die Fragestellung wird auf den Stimmzetteln abgedruckt und kann mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.

 

3. Organisation und Bekanntmachung

Die Verbandsgemeindeverwaltung übernimmt die Organisation der Bürgerbefragung. Der Ablauf der Bürgerbefragung wird frühzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

4. Ablauf

  • Das Wahlschreiben wird zusammen mit dem Stimmzettel sowie einem Informationsschreiben der Ortsgemeinden und der Interessengemeinschaft (jeweils eine Din A4-Seite) von den Ortsbürgermeistern/In bzw. den Ortsgemeinderäten an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger verteilt. Die Feststellung der Wahlberechtigung erfolgt gemäß den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes. Der Stichtag zur Feststellung der wahlberechtigten Personen ist der 30. April 2025.
  • Die Stimmzettel werden mit einem Dienstsiegel der Verbandsgemeinde versehen, um Fälschungen möglichst zu verhindern.
  • Die Stimmzettelabgabe ist am Mittwoch, 11. Juni 2025 von 18:00 Uhr – 20:00 Uhr, Freitag, 13. Juni 2025 von 18:00 Uhr – 20:00 Uhr und Sonntag, 15. Juni 2025 von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr in den jeweiligen Wahllokalen der Ortsgemeinden möglich. Die Stimmzettel können nur durch den jeweiligen Wahlberechtigten selbst abgegeben werden. In begründeten Ausnahmefällen (bspw. Krankheit) kann der Ortsbürgermeister/In durch Wahlberechtigte kontaktiert werden, um den jeweiligen Stimmzettel einzusammeln.
  • Für die jeweiligen Ortsgemeinden wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in dem die Wahlberechtigten gekennzeichnet werden, die ihre Stimme abgegeben haben. Eine Feststellung der Wahlbeteiligung anhand des Wählerverzeichnisses wird nicht vorgenommen.
  • Die Stimmzettel aller sieben Ortsgemeinden werden gemeinsam ausgewertet, ohne eine separate Auszählung für jede einzelne Ortsgemeinde durchzuführen. Die Wahlurnen werden erst am Ort der Auszählung geöffnet.
  • Die Wahlbeteiligung aller sieben Ortsgemeinden muss insgesamt mindestens 50 % der Wahlberechtigten betragen, damit das Wahlergebnis gültig ist.
  • Die öffentliche Auswertung der Stimmen erfolgt am Sonntag, 15. Juni 2025 um 14.00 Uhr im Bürgerhaus in Deudesfeld und wird von den Vertretern der Ortsgemeinden sowie der Interessengemeinschaft durchgeführt.
  • Die Ergebnisse werden durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt.

 

5. Kosten

Die Kosten für das Verwaltungspersonal und die Herstellung der Wahlschreiben trägt die Verbandsgemeinde. Werden die Wahlschreiben per Post zugestellt, übernehmen die jeweiligen Ortsgemeinden die Versandkosten.

 

6. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien stellen sicher, dass alle erhobenen Daten anonymisiert und ausschließlich für die Zwecke der Bürgerbefragung verwendet werden.

Beide Parteien verpflichten sich, Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vertraulich zu behandeln.

 

7. Verbindlichkeit und Dauer der Gültigkeit des Ergebnisses der Bürgerbefragung

Die Ortsgemeinderäte verpflichten sich, der Entscheidung aus der Bürgerbefragung zu folgen. Die Interessengemeinschaft verpflichtet sich, das Wahlergebnis zu akzeptieren.

Die Parteien vereinbaren, dass das Ergebnis der Bürgerbefragung für fünf Jahre gültig bleibt und erst nach Ablauf dieses Zeitraums erneut im Ortsgemeinderat über den Gegenstand der Befragung beraten werden darf.

 

8. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


 

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit unserer Webseiten zu verbessern. Durch den weiteren Besuch dieser Seiten akzeptieren Sie das ausdrücklich! Sollten Sie nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, unsere Webseite zu verlassen.