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Entwurf zur Durchführung einer freiwilligen Bürgerbefragung

Nachstehend der Entwurf, der den Vertretern der „Interessengemeinschaft gegen Windenergie im Hinterbüsch“ am 25.03.2025 von den Vertretern der sieben Ortsgemeinden vorgelegt wurde:

Vereinbarung zur Durchführung einer freiwilligen Bürgerbefragung

Zwischen der Interessengemeinschaft „Hinterbüsch und

den Ortsgemeinden Bleckhausen, Deudesfeld, Meisburg, Niederstadtfeld, Schutz, Wallenborn und Weidenbach,

wird folgende Vereinbarung zur Durchführung einer freiwilligen Bürgerbefragung geschlossen:

 

1. Ziel der Vereinbarung

Ziel dieser Vereinbarung ist die Durchführung einer freiwilligen Bürgerbefragung, um die Meinung der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinden Bleckhausen, Deudesfeld, Meisburg, Niederstadtfeld, Schutz, Wallenborn und Weidenbach zur Errichtung von Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet (Hinterbüsch) zu erheben. Die Befragung soll die Grundlage für eine demokratische Entscheidungsfindung und eine transparente Planung des Projektes bilden.

 

2. Gegenstand der Befragung

Die Bürgerbefragung soll sich auf folgende Fragestellung beziehen:

Sollen in den Gemarkungen der sieben Hinterbüschgemeinden (Bleckhausen, Deudesfeld, Meisburg, Niederstadtfeld, Schutz, Wallenborn und Weidenbach) auf gemeindeeigenen Flächen Windenergieanlagen errichtet werden?

Mit dieser Formulierung wird sichergestellt, dass keine weiteren Befragungen notwendig werden, sofern sich die Planungen auf gemeindeeigene Flächen im Hinterbüsch verlagern sollten, die nicht zum Dreigemeindewald zählen.

Die Fragestellung wird auf den Stimmzetteln abgedruckt und kann mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.

 

3. Organisation und Bekanntmachung

Die Verbandsgemeindeverwaltung übernimmt die Organisation der Bürgerbefragung. Der Ablauf der Bürgerbefragung wird frühzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

4. Ablauf

  • Das Wahlschreiben wird zusammen mit dem Stimmzettel sowie einem Informationsschreiben der Ortsgemeinden und der Interessengemeinschaft (jeweils eine Din A4-Seite) von den Ortsbürgermeistern/In bzw. den Ortsgemeinderäten an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger verteilt. Die Feststellung der Wahlberechtigung erfolgt gemäß den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes. Der Stichtag zur Feststellung der wahlberechtigten Personen ist der 30. April 2025.
  • Die Stimmzettel werden mit einem Dienstsiegel der Verbandsgemeinde versehen, um Fälschungen möglichst zu verhindern.
  • Die Stimmzettelabgabe ist am Mittwoch, 11. Juni 2025 von 18:00 Uhr – 20:00 Uhr, Freitag, 13. Juni 2025 von 18:00 Uhr – 20:00 Uhr und Sonntag, 15. Juni 2025 von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr in den jeweiligen Wahllokalen der Ortsgemeinden möglich. Die Stimmzettel können nur durch den jeweiligen Wahlberechtigten selbst abgegeben werden. In begründeten Ausnahmefällen (bspw. Krankheit) kann der Ortsbürgermeister/In durch Wahlberechtigte kontaktiert werden, um den jeweiligen Stimmzettel einzusammeln.
  • Für die jeweiligen Ortsgemeinden wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in dem die Wahlberechtigten gekennzeichnet werden, die ihre Stimme abgegeben haben. Eine Feststellung der Wahlbeteiligung anhand des Wählerverzeichnisses wird nicht vorgenommen.
  • Die Stimmzettel aller sieben Ortsgemeinden werden gemeinsam ausgewertet, ohne eine separate Auszählung für jede einzelne Ortsgemeinde durchzuführen. Die Wahlurnen werden erst am Ort der Auszählung geöffnet.
  • Die Wahlbeteiligung aller sieben Ortsgemeinden muss insgesamt mindestens 50 % der Wahlberechtigten betragen, damit das Wahlergebnis gültig ist.
  • Die öffentliche Auswertung der Stimmen erfolgt am Sonntag, 15. Juni 2025 um 14.00 Uhr im Bürgerhaus in Deudesfeld und wird von den Vertretern der Ortsgemeinden sowie der Interessengemeinschaft durchgeführt.
  • Die Ergebnisse werden durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt.

 

5. Kosten

Die Kosten für das Verwaltungspersonal und die Herstellung der Wahlschreiben trägt die Verbandsgemeinde. Werden die Wahlschreiben per Post zugestellt, übernehmen die jeweiligen Ortsgemeinden die Versandkosten.

 

6. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien stellen sicher, dass alle erhobenen Daten anonymisiert und ausschließlich für die Zwecke der Bürgerbefragung verwendet werden.

Beide Parteien verpflichten sich, Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vertraulich zu behandeln.

 

7. Verbindlichkeit und Dauer der Gültigkeit des Ergebnisses der Bürgerbefragung

Die Ortsgemeinderäte verpflichten sich, der Entscheidung aus der Bürgerbefragung zu folgen. Die Interessengemeinschaft verpflichtet sich, das Wahlergebnis zu akzeptieren.

Die Parteien vereinbaren, dass das Ergebnis der Bürgerbefragung für fünf Jahre gültig bleibt und erst nach Ablauf dieses Zeitraums erneut im Ortsgemeinderat über den Gegenstand der Befragung beraten werden darf.

 

8. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


 

Scheefsunndich 2025 – Der Winter wird verbrannt!

Am ersten Fastensonntag, dem 9. März 2025, war es wieder soweit: „Scheefsunndich 2025 – Der Winter wird verbrannt“.

Am Vormittag des Tages versammelten sich die unverheirateten schulentlassen Männer des Ortes bei herrlichem Frühlingswetter, um ein großes Eisenrad-Gestell mit Stroh zu füllen und es für den Abend vorzubereiten.

Das Stroh-Rad wartet auf seine Bestimmung!
Alles ist bereit.
Meisburger Tradition

Etwas später, am Nachmittag traf man sich zur gemeinsamen Runde durch das Dorf, um nach alter Tradition Eier für den abendlichen Eierkuchen zu sammeln. Danach begab man sich alsbald zu einer abschüssigen Wiese außerhalb des Ortes in Richtung Rascheid gelegen, die schon seit alters her für diesen Brauch benutzt wird. Hier befand sich das am Vormittag vorbereitete Stroh-Rad.

Gespannt erwarteten die Burschen und auch Teile der Ortsbevölkerung den Einbruch der Dunkelheit. 

Schließlich – die Nacht hatte sich bereits über die kleine Eifelgemeinde Meisburg gelegt – entzündeten einige Wagemutige das Feuer und damit das kunstvoll ausstaffierte Rad. Ein kräftiger Stoß und das wild lodernde Rad rollte – so wie die ungezählten Jahrzehnte vorher – den Abhang hinunter und verbrannte die letzten Überreste des Winters.

In alten Zeiten versuchten unsere Vorfahren wohl mit diesem Brauch die Geister des Winters zu vertreiben und freuten sich gleichwohl erwartungsvoll auf den bevorstehenden Frühling.

Das Rad wird entzündet …
… und schon rollt es …
… den Abhang hinunter!

In unserer Ortsgemeinde Meisburg im Hinterbüsch wird dieser Brauch schon seit ungezählten Jahrzehnten überliefert und alljährlich am ersten Fastensonntag praktiziert.


 

Einladung zur Gründung des Dorfvereins

Liebe Meisburger,

im Rahmen der Dorfgespräche und der Treffen des Dorfteams wurde beschlossen am Dienstag, dem 14. Januar 2025, um 18.00 Uhr im Bürgerhaus einen Dorfverein zu gründen.

Der Zweck des Dorfvereins soll die Beschaffung von Sach- und Finanzmitteln zur

• Erhaltung und Schaffung öffentlicher Anlagen und Einrichtungen,
• Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde und
• Förderung der Jugend- und Altenhilfe

in der Ortsgemeinde Meisburg sein.

Ein Dorfverein bietet unter anderem den Vorteil, dass Spenden von verschiedenen Institutionen für das Dorf generiert werden können, die von der Ortsgemeinde nicht angefordert werden dürfen.
Um den Dorfverein auf eine breite Basis zu stellen und gemeinsam die Konditionen des Vereins zu beschließen, ist es wünschenswert, dass sich möglichst viele aus der Dorfgemeinschaft an der Gründung beteiligen. Alle Gründungsmitglieder, die an diesem Tag anwesend sind, wählen gemeinsam den ersten Vorstand, der die Geschäfte des Vereins erstmals übernimmt.

Über eine zahlreiche Teilnahme würde ich mich freuen.

Anja Rieker
Ortsbürgermeisterin


Adventsfenster-Aktion 2024

Auch in 2024 waren unsere Adventfenster in Meisburg wieder eine sehenswerte Aktion und eine schöne Einstimmung auf das Weihnachtsfest. Die Ortsgemeinde Meisburg bedankt sich bei allen Mitwirkenden und auch bei den vielen abendlichen Besuchern für’s Mitmachen. Wir hatten viele schöne Stunden mit netten Begegnungen.

Herzlichen Dank an alle!
Anja Rieker, Ortsbürgermeisterin

Ortsgemeinde Meisburg


 

„Windkraft im Hinterbüsch“
Potenzialgebiete im Dreigemeindewald

Die Übersichtskarte stellt die vorläufigen Anlagenstandorte und deren Lage zu den umliegenden Ortschaften dar.
Es handelt sich um eine vorläufige Darstellung, die den Planungsstand zum gegenwärtigen Zeitpunkt abbildet.
Sowohl die Anzahl der Anlagen als auch die tatsächlichen Anlagenstandorte können sich im weiteren Verlauf der Planungen noch ändern.

 


Sitzung des Ortsgemeinderates

Am Montag, dem 25. November 2024, 20.00 Uhr, findet im Bürgerhaus Meisburg, Densborner Straße 4, die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Meisburg statt. 

T a g e s o r d n u n g :

  • Öffentlicher Teil:
    1. Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.09.2024
    2. Beratung und Beschlussfassung – Änderung des bestehenden Jagdpachtvertrages
    3. Beratung und Beschlussfassung – Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 und Entlastung für den Bürgermeister, die Ortsbürgermeisterin und den 1. Beigeordneten
    4. Informationen der Ortsbürgermeisterin

  • Nichtöffentlicher Teil:
    5. Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.09.2024
    6. Personal-, Bau-, Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten
    7. Informationen der Ortsbürgermeisterin

Alle Bürgerinnen und Bürger aus Meisburg sind dazu herzlich eingeladen.

gez. Anja Rieker
Ortsbürgermeisterin


 

Termine im Oktober und November

Folgende Termine bitte vormerken:

Samstag, 12. Oktober
ab 18.00 Uhr: Einweihung des renovierten Bürgerhauses

Sonntag, 20. Oktober
Fahrt zur Bier-Gourmet-Wanderung in unserer Partnergemeinde Schoppen (Belgien)
Anmeldung bei der Ortsgemeinde

Mittwoch, 30. Oktober
ab 15.30 Uhr: Generationentreff im Bürgerhaus

 

Samstag, 9. November
Martinszug
 – Start und 18:00 an der Kirche; anschl. Martinsfeier im Spritzenhaus

Freitag, 29. November
ab 15.30 Uhr: Generationentreff im Bürgerhaus


 

Termine im September 2024

Folgende Termine bitte vormerken:

12. September
ab 19.30 Uhr: Treffen für die Planung der Einweihung des Bürgerhauses

19. September
ab 19.30 Uhr: Treffen des Dorfteams

25. September
ab 15.30 Uhr: Generationentreff im Bürgerhaus

28. September 
ab 15.00 Uhr: gemeinsamer Seniorentag der Gemeinden Deudesfeld, Meisburg und Weidenbach


 

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